Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den gesetzlichen Auftrag, mit „allen geeigneten Mitteln“ für die Prävention von
- Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen,
- Berufskrankheiten und
- arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
zu sorgen. Diesem Auftrag kommen sie mit einem breiten Angebot an Präventionsleistungen nach.
Beratung auf Anforderung
Die Beratung auf Anforderung ist in den Betrieben die wohl bekannteste Präventionsleistung. Grundsätzlich haben die Betriebe mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten oder Betriebsärztinnen bereits fachkundige interne Berater. Immer wieder gibt es aber Situationen, in denen beispielsweise Vorschriften auszulegen sind oder in denen sich die betrieblichen Akteure unsicher oder uneins sind. Für solche Fälle bieten die Unfallversicherungsträger (UVT) fachlich vertiefte Beratungen durch ihre Aufsichtspersonen oder weitere Fachleute an.
Überwachung einschließlich anlassbezogener Beratung
Neben den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz sind die UVT die zweite Institution, die die Einhaltung der Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und sonstiger Vorschriften vor Ort überwacht. Durch die Überwachung werden die Verantwortlichen in den Betrieben angehalten, die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass keine Unfälle und gesundheitlichen Risiken für Beschäftigte und andere Personen entstehen. Die Besichtigungen sind immer mit Beratungen verbunden, welche mögliche Wege aufzeigen die gefundenen Mängel zu beheben.
Qualifizierung
Ein effektiver Weg, in den Betrieben Veränderungen hin zu mehr Sicherheit und Gesundheit herbeizuführen, ist die Qualifizierung der betrieblichen Akteure. Daher bieten die UVT umfangreiche Schulungsprogramme für alle Personengruppen an, die hier entweder Verantwortung tragen oder beratend mitwirken. Schulungen gibt es vor allem für Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Personalvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, aber auch für spezielle Berufsgruppen wie beispielsweise Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher. Die UVT finanzieren dabei auch die notwendige Ausbildung in Erster Hilfe.
Regelwerk
Die Überwachung und Beratung basiert auf einem Vorschriften- und Regelwerk, an deren Erarbeitung die UVT beteiligt sind. Neben den staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Regeln sind hier vor allem die Unfallverhütungsvorschriften und Branchenregeln zu nennen, die durch Spezialisten der UVT sowie weitere Fachleute in speziell besetzten Fachbereichen und Sachgebieten erarbeitet und durch die Selbstverwaltungen der UVT in Kraft gesetzt werden.
Ermittlung
Weniger bekannt sind die Ermittlungen der UVT. So werden – gemeinsam mit den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz und gegebenenfalls mit der Polizei – alle tödlichen und schwersten Unfälle genau untersucht, um Erkenntnisse über deren Ursachen zu erlangen und damit ähnliche Fälle in der Zukunft verhindern zu können. Die meisten UVT besitzen darüber hinaus Messstellen zur „gerichtsfesten“ Messung von Gefahrstoffen, biologischen Belastungen oder Lärm. Diese Messungen werden oft auch benötigt, um die Höhe der gesundheitlichen Belastungen einzelner Arbeitsplätze abschätzen zu können – etwa bei Meldung einer Berufskrankheit.
Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
Die UVT verfügen über einen umfangreichen Bestand an Unfalldaten in ihren Betrieben. Es verwundert daher nicht, dass diese zu Präventionszwecken systematisch oder anlassbezogen ausgewertet werden. Darüber hinaus initiieren die UVT, deren Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die zugehörigen Institute eine Fülle von Forschungs- und Modellprojekten, um neue Entwicklungen besser einschätzen zu können und um neue Präventionsstrategien zu erproben.
Information und Kommunikation
Prävention basiert auf Wissen über Risiken und Präventionsmöglichkeiten sowie auf der Einstellung der Verantwortlichen, etwas zu verändern. Daher ist eine intensive Kommunikation mit den Mitgliedern wichtig. Diese erfolgt nicht nur durch Fach- und Mitgliederzeitschriften, Informationsschriften und -filme, Webseiten und Apps, Messen und Veranstaltungen, sondern auch durch die Bereitstellung von Informationen für Tagespresse, Funk und Fernsehen sowie eine Mitwirkung in den sozialen Medien. Ein wichtiges Element der Kommunikation und Information sind die gemeinsamen Kampagnen der UVT und der DGUV – „Kultur der Prävention“ ist das Thema der kommenden zehn Jahre.
Prüfung / Zertifizierung
Besonders an technisch sehr komplexen oder sehr gefährlichen Arbeitsplätzen ist eine Fachkunde der dort tätigen Personen unverzichtbar. Aus diesen Gründen bieten einige UVT entsprechende Prüfungen an. Zudem kann bei einigen UVT auch das gesamte aufgebaute Managementsystem hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zertifiziert werden. Weiterhin kann auch die Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Arbeitsmittel, Systeme und Produkte geprüft und zertifiziert werden.
Anreizsysteme
Prävention ist zwar langfristig immer lohnend, aber zunächst mit Kosten verbunden. Daher dürfen die UVT finanzielle Anreize setzen, etwa durch geringere Beiträge für niedrige Unfallzahlen oder durch die Belohnung besonderer Präventionsaktivitäten.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Einige Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterhalten zur Betreuung ihrer Mitglieder eigene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Dienste. Diese übernehmen als überbetrieblicher Dienst die Beratung der Betriebe gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Im Regelfall werden diese Dienste von kleinen Betrieben genutzt, die sonst schwer eine Fachkraft, eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt finden.